Das vorliegende Aktion wird ausschließlich durch die Junge Union (JU) Kreisverband Paderborn angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Junge Union Kreisverband Paderborn ist alleiniger Ansprechpartner und alle Anfragen sind an die Junge Union Kreisverband Paderborn zu richten. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

§1 Aktionsrahmen

Unsere Aktion findet vom 23.03.2019 bis einschließlich 30.06.2019 24:00 Uhr statt.
Teilnehmen kann jeder, der bis zum 30.06.2019 Mitglied der Jungen Union Kreisverband Paderborn ist und mindestens ein Mitglied geworben hat (Name des Werbers muss im Mitgliedschaftsantrag angeben werden). Pro geworbenes Neumitglied erhält der Werber als 1. Platz: Ein Rundflug für 2 Personen ab dem Flughafen Paderborn-Lippstadt im Wert von 160 Euro, 2. Platz: Gutschein für die Westfalen Therme in Bad Lippspringe im Wert von 100 Euro und als 3. Platz: Kostenlose Teilnahme an unserem traditionellen JU-Treff am 2. Libori-Samstag (03. August 2019) in Auffenbergs Biergarten und ein Einkaufsgutschein der Paderborner Werbegemeinschaft im Wert von 50 Euro. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Die geworbenen Neumitglieder müssen mindestens 1 Jahr Mitglied der Jungen Union Kreisverband Paderborn bleiben und dürfen keiner anderen politischen Organisation angehören.

Alle Teilnehmer, die nachweisbar ein oder mehrere Mitglieder geworben haben, werden innerhalb von 5 Werktagen nach Ende der Aktion (30.06.2019) über die in der Mitgliedskartei erfassten Kontaktmöglichkeiten informiert. Wichtig: Geworbene Neumitglieder müssen den Namen des Werbers auf dem Mitgliedsantrag kenntlich machen. Neumitglieder, die neben ihrem eigenen Namen keine weiteren Angaben machen, können leider nicht berücksichtigt werden.

§2 Teilnahme

Berechtigt an der Aktion teilzunehmen, ist jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und bis zum 30.06.2019 Mitglied der Jungen Union Kreisverband Paderborn ist. Die Teilnahme muss in eigenem Namen erfolgen. Teilnahmen nach dem 30.06.2019 um 24:00 Uhr werden nicht berücksichtigt.

§3 Verfall des Gewinns

Ist die Gewinnausschüttung nicht möglich, weil eine Zusendung scheitert und kann diese nicht innerhalb eines Monats nachgeholt werden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Der Anspruch verfällt auch, wenn sich ein Gewinner nicht bis spätestens zum 16.06. bei der JU Kreisverband Paderborn meldet.

§4 Datenschutz

Die im Rahmen der Aktion erlangten Daten der Teilnehmer werden im Rahmen der regulären Mitgliedschaft und unter Achtung der gesetzlichen Bestimmungen verwendet und verarbeitet. Informationen zur Verwendung der Daten während einer Mitgliedschaft können den aktuellen Datenschutzbestimmungen der Jungen Union Kreisverband Paderborn entnommen werden: http://www.ju-paderborn.de/datenschutz/ .

Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein über Facebook verwendeter Name, unerheblich ob tatsächlicher Name oder Pseudonym, im Falle einer Gewinnausschüttung auf der Facebook-Seite der JU Kreisverband Paderborn im Rahmen der Aktion veröffentlicht werden kann.

Im Übrigen gelten unsere üblichen Datenschutzbestimmungen: http://www.ju-paderborn.de/datenschutz/

§5 Haftung

Die Beiträge oder Kommentare der an der Aktion Teilnehmenden, dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Die JU Kreisverband Paderborn übernimmt für eine etwaige Verletzung der Rechte Dritter keine Haftung.

Die JU Kreisverband Paderborn behält sich vor, die Aktion jeder Zeit ohne Ankündigung zu beenden oder abzuändern. Das ist insbesondere der Fall, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus der Beendigung oder Abänderung der Aktion können keine Ansprüche gegen die JU Kreisverband Paderborn abgeleitet werden.
Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§6 Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Die JU Kreisverband Paderborn stellt klar, dass die vorliegenden Teilnahme- und Datenschutzbedingungen jeder Zeit ohne Vorankündigung geändert werden können.